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Zu den gesetzlichen Bestimmungen:
Die Honorare werden nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) und für Mandate ab dem 01.07.2004 nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) erstellt. Weitere
Einzelheiten zu diesen gesetzlichen Regelungen einschließlich den
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union können abgerufen
werden über die Internetseite der BRAK.
Die Rechtsanwaltskammer hat mich bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf ab dem 01.07.2002 zugelassen. Vertretungsberechtigt bin ich seit dieser Zeit vor allen Oberlandesgerichten. Seit dem „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ (BGBl. I 358ff), das zum 01.06.2007 in Kraft getreten ist, sind alle Rechtsanwälte vom ersten Tag der Zulassung auch vor den Oberlandesgerichten zugelassen.
Impressum: Beate Stahl, Friedrich-Ebert-Straße 24, 46535 Dinslaken Tel: +49 (0)2064 40177, Fax: +49 (0)2064 40179,
mail@rechtsanwaltskanzlei Die Umsatzsteueridentifikationsnummer lautet: DE 171882418 |